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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) |
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Berechnungen nach EnEV Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Auch im Bestand müssen Sie als Eigentümer bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung ggf. die EnEV berücksichtigen. Die neue, verschärfte EnEV 2009 wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist zum 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Ab wann und für welche Gebäude die EnEV 2009 gilt, hängt vom Zeitpunkt des Bauantrags bzw. Bauanzeige an. Bei Sanierungen, die nicht meldepflichtig sind, ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend. Wir unterstützen Sie gern bei der Beratung und Umsetzung von EnEV Nachweisen.
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